02.08.2021 · Nachricht aus LGP · Umzugskosten
BMF liefert neue Werte BMF liefert neue Werte Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.04.2021 bzw. 01.04.2022 (BMF, Schreiben vom 21.07.2021, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004 :002, Abruf-Nr. 223718 ).
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02.08.2021 · Nachricht aus LGP · Leserservice
Die LGP-Wissensvermittlung ist multimedial geworden. Seit Ende April werden Sie auf dem neuen Kanal alle 14 Tage mit einem spannenden Steuerthema vertraut gemacht – ohne zusätzliche Kosten. In der Zwischenzeit ist das Angebot weiter gewachsen.
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01.08.2021 · Nachricht aus LGP · Geringfügige Beschäftigung
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien mit Datum vom 26.07.2021 überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten spätestens ab 01.08.2021.
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27.07.2021 · Fachbeitrag aus LGP · Lehrvideo 8
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie sich falsche Rechnungen berichtigen lassen und sich so doch noch der Vorsteuerabzug sichern lässt. Das Lehrvideo 8 macht Sie mit den Voraussetzungen für eine Rechnungsberichtigung vertraut.
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26.07.2021 · Nachricht aus LGP · Entgeltfortzahlung
§ 56 IfSG ist subsidiär. Das hat zur Folge, dass weder ein Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG noch ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers besteht, wenn der Arbeitnehmer einen Vergütungsfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB gegen den Arbeitgeber hat. So sieht es das OVG Lüneburg.
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22.07.2021 · Nachricht aus LGP · Arbeitgeberleistungen
Ein Leser fragt: Im Betrieb wurde im Jahr 2018 eine Nettolohnoptimierung durchgeführt. Der reguläre Bruttoarbeitslohn wurde herabgesetzt, stattdessen wurden steuerfreie bzw. pauschal besteuerte Zuschüsse für Energiekosten, Internetpauschale, Fahrtkosten, Erholungsbeihilfe usw. gewährt. Der Lohnsteuerprüfer beanstandet diese Nettolohnoptimierung, weil es sich um keine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers handele. Ist dies zutreffend? Denn der § 8 Abs. 4 EStG wurde ja erst später ...
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22.07.2021 · Nachricht aus LGP · Auslandstätigkeit
Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten, dass er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge sind zum 01.07.2021 angepasst worden. Sie stehen im BMF-Schreiben (vom 02.07.2021, Az. IV C 5 – S 2341/21/10001 :002; DOK: 2021/0767405).
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