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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    BFH: Zuzahlungen zu Kfz-Anschaffungskosten sind zeitraumbezogen zu berücksichtigen

    von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

    | Die Zuzahlung eines Arbeitnehmers zum Kaufpreis eines Dienstwagens darf auf die Dauer der Vereinbarung verteilt werden und den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Pkw monatlich mindern. Mit dieser steuerzahlerfreundlichen Auffassung hat der BFH sich gegen die Ansicht der Finanzverwaltung positioniert. LGP erläutert die Konsequenzen für die Praxis. |

    Streit um Ansatz der Zuzahlungen

    Im konkreten Fall war ein Arbeitnehmer bei einer GmbH auf Minijob-Basis angestellt. Die GmbH führte pauschale Sozialabgaben und die pauschale Lohnsteuer (zwei Prozent) ab. Die GmbH erwarb für den Minijobber einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 57.322 Euro. GmbH und Minijobber vereinbarten, dass letzterer eine Einmalzahlung von 20.000 Euro für einen Zeitraum von 96 Monaten leistet. Das reguläre Minijob-Gehalt betrug 75 Euro.

     

    Die lohnsteuerliche Brisanz ergab sich daraus, dass die beiden Parteien davon ausgingen, dass die Zuzahlung gleichmäßig auf die 96 Monate verteilt würde und sich der nach der Ein-Prozent-Regelung bemessene geldwerte Vorteil für die Privatnutzung in Summe mit dem regulären Minijob-Gehalt damit immer innerhalb des Minijob-Korridors bewegte.

      

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