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  • · Nachricht · Umzugskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen ab 01.04.2021 bzw. 01.04.2022

    | Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.04.2021 bzw. 01.04.2022 (BMF, Schreiben vom 21.07.2021, Az. IV C 5 ‒ S 2353/20/10004 :002, Abruf-Nr. 223718). |

     

    Bisher 01.06.2020
    Neu
    01.04.2021
    Neu
    01.04.2022

    Höchstbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder

    1.146 Euro

    1.160 Euro

    1.181 Euro

    Pauschale für sonstige Umzugsauslagen

    • verheiratet

    1.433 3) Euro

    1.450 3) Euro

    1.476 3) Euro

    • dem verheirateten gleichgestellt 1)

    860 Euro

    870 Euro

    886 Euro

    • ledig

    860 Euro

    870 Euro

    886 Euro

    • sonstige mitumziehende Person 3)

    573 Euro

    580 Euro

    590 Euro

    Mitarbeiter, der keine eigene Wohnung hatte bzw. nicht wieder eine eigene Wohnung einrichtet

    • verheiratet

    172 Euro

    174 Euro

    177 Euro

    • ledig

    172 Euro

    174 Euro

    177 Euro

    1) z. B. verwitwet, geschieden;

    2) z. B. Kinder;

    3) Für den Arbeitnehmer (= Berechtigter) gilt nun die gleiche Pauschale wie für Ledige; der Ehegatte erhält die Pauschale für sonstige mitumziehende Personen. In der Übersicht wurden die Beträge addiert.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 151 | ID 47540152

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