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  • 17.06.2019 · Nachricht · Unfallversicherung

    Versicherungsschutz auch nach Verlassen des direkten Wegs

    Unfallversicherungsschutz kann auch nach Verlassen des direkten Wegs zur Arbeit bestehen, wenn der Weg aus Sicherheitsgründen verlassen wird. Das hat das SG Osnabrück im Fall einer bei einem Juwelier beschäftigten Arbeitnehmerin entschieden.