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  • 09.12.2021 · Nachricht · Unfallversicherung

    Treppensturz auf dem Weg ins Home-Office ist Arbeitsunfall

    | Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Home-Office stürzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das BSG im Fall eines Gebietsverkaufsleiters entschieden, der auf der Wendeltreppe gestürzt war, die von den Wohn- in die Büroräume führte. Das Beschreiten der Treppe ins Home-Office diente allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und sei deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert (BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R, Abruf-Nr. 226274 ). |

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