23.10.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Skiunfall auf betrieblicher Tagung nicht unfallversichert
Freizeitaktivitäten im Rahmen einer Führungskräftetagung sind nicht gesetzlich unfallversichert. Aus diesem Grund hat das LSG Hessen eine Verletzung beim Skifahren nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
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