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  • 23.10.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Skiunfall auf betrieblicher Tagung nicht unfallversichert

    Freizeitaktivitäten im Rahmen einer Führungskräftetagung sind nicht gesetzlich unfallversichert. Aus diesem Grund hat das LSG Hessen eine Verletzung beim Skifahren nicht als Arbeitsunfall anerkannt.