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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Das sind die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2026

    Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2026 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung geändert. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2026 gelten.

    Das sind die neuen Beitragssätze in der Sozialversicherung

    Bei den Beitragssätzen in der Sozialversicherung hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 2026 von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent erhöht (Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a Abs. 2 SGB V für das Jahr 2026, Abruf-Nr. 251651). Die sonstigen Beitragssätze in der Sozialversicherung für 2026 sind gleich geblieben. Seit 01.01.2026 gelten folgende Werte:

     

    Beitragssätze 2026

    Arbeitgeber

    Arbeitnehmer

    Gesamt

    Arbeitslosenversicherung

    1,30 %

    1,30 %

    2,60 %

    Allgemeine Rentenversicherung

    9,30 %

    9,30 %

    18,60 %

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    15,40 %

    9,30 %

    24,70 %

    Krankenversicherung

    • Allgemeiner Beitrag

    7,30 %

    7,30 %

    14,60 %

    • Ermäßigter Beitrag

    7,00 %

    7,00 %

    14,00 %

    Pflegeversicherung 2026

    • Allgemein (1 Kind/Elterneigenschaft)*

    1,80 %

    1,80 %

    3,60 %

    • Kinderlose (Zuschlag 0,6 %)

    1,80 %

    2,40 %

    4,20 %

    • Sachsen (1 Kind/Elterneigenschaft)*

    1,30 %

    2,30 %

    3,60 %

    • Sachsen/Kinderlose

    1,30 %

    2,90 %

    4,20 %

    * Ab zwei Kindern wird der Arbeitnehmer-Anteil während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.