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  • 12.11.2021 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Nebenberuflicher Notarzt im Rettungsdienst sv-pflichtig

    Ärzte, die nebenberuflich als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Dies hat das BSG entschieden. Für die Beurteilung würden keine anderen Maßstäbe gelten als die zur vergleichbaren Tätigkeit von Honorarärzten im Krankenhaus.

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