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  • 10.08.2020 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Nageldesigner in Nagelstudio abhängig beschäftigt

    | Ein Nageldesigner, der seine Tätigkeit nicht im eigenen Betrieb ausübt, ist in die Betriebsabläufe des Nagelstudios eingebunden und damit sozialversicherungspflichtig. An dieser Bewertung ändert sich insbesondere auch dann nichts, wenn der Designer an das Nagelstudio für Arbeitsplatz und Gerätschaften monatlich 200 Euro Miete zahlt. Das hat das SG Stuttgart im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände entschieden. |

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