24.07.2025 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Unklarheit im Beschäftigungsstatus: BSG gesteht Willen der Beteiligten gewichtige Bedeutung zu
| BSG bestätigt Selbstständigkeit trotz struktureller Eingliederung BSG bestätigt Selbstständigkeit trotz struktureller Eingliederung Sprechen die Umstände bei einer Gesamtabwägung gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine Selbstständigkeit, darf das LSG dem Willen der Beteiligten, eine selbstständige Tätigkeit zu vereinbaren, ausnahmsweise eine gewichtige Bedeutung beimessen. Diese Aussage hat das BSG im Fall eines Lohnbuchhalters getroffen, der auf Basis eines Vertrags über eine freie Mitarbeit bei einem freiberuflichen Steuerberater tätig wird. |
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