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  • 11.11.2021 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Keine Versicherungspflicht von Beiratsmitglied einer GmbH

    Werden in einer GmbH sämtliche Rechte der Gesellschafterversammlung auf einen Beirat übertragen, den der Minderheitsgesellschafter beherrscht, unterliegt der Minderheitsgesellschafter nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, so das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 28.07.2021, Az. L 5 BA 659/18, Abruf-Nr. 225578 ).

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