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  • 13.11.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    GmbH & Co. KG: Wie ist der Status des Kommanditisten und Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH?

    | Ein Kommanditist, der nur aufgrund des Gesellschaftsvertrags der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH tätig ist, ist nicht abhängig beschäftigt, sondern mitarbeitender Unternehmer. So lautet der Leitsatz des LSG Schleswig-Holstein. |