24.02.2022 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ohne echte Sperrminorität sind abhängig beschäftigt
Ohne echte Sperrminorität sind Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer abhängig beschäftigt und nicht sozialversicherungsfrei. Auch das dem GGf eingeräumte Sonderrecht zur Geschäftsführung und die Kontrolle durch einen Aufsichtsrat ändern daran nichts, so das BSG in drei Fällen.
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