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  • 06.07.2018 · Nachricht · Sozialversicherung

    Kräfte im Pflegebereich von Krankenhäusern sind SV-pflichtig

    | Ein Krankenpfleger im Pflegebereich eines Krankenhauses ist in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden und betont, dass die Möglichkeit selbstständiger Tätigkeit im stationären Pflegebereich beschränkt ist. |

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