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  • 23.02.2023 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Vergütung einer Anwältin ausschließlich über Umsatzbeteiligung

    | Eine Rechtsanwältin ist nicht versicherungspflichtig beschäftigt, wenn ihre Vergütung ausschließlich über eine Beteiligung am monatlichen Nettoumsatz der von ihr bearbeiteten Mandate erfolgt und sie vom Kanzlei-Inhaber nicht mit der Erstellung von Entwürfen oder gutachtlichen Stellungnahmen beauftragt wird. So lautet der Tenor einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg. |

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