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  • 23.02.2023 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Vergütung einer Anwältin ausschließlich über Umsatzbeteiligung

    Eine Rechtsanwältin ist nicht versicherungspflichtig beschäftigt, wenn ihre Vergütung ausschließlich über eine Beteiligung am monatlichen Nettoumsatz der von ihr bearbeiteten Mandate erfolgt und sie vom Kanzlei-Inhaber nicht mit der Erstellung von Entwürfen oder gutachtlichen Stellungnahmen beauftragt wird. So lautet der Tenor einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg.

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