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  • 09.07.2025 · Nachricht · Rentenversicherungspflicht

    BSG präzisiert Erstreckung der Befreiung einer Rechtsanwältin von Rentenversicherungspflicht auf berufsfremde Nebentätigkeit

    | Das BSG hat eine Entscheidung zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine berufsfremde und befristete Tätigkeit im Fall einer Juristin getroffen: Die Erstreckung einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auf der Grundlage einer bereits erteilten Erstreckung im Sinne einer Kettenerstreckung sieht § 6 Abs. 5 S. 2 SGB VI nicht vor. |