09.07.2025 · Nachricht · Rentenversicherungspflicht
BSG präzisiert Erstreckung der Befreiung einer Rechtsanwältin von Rentenversicherungspflicht auf berufsfremde Nebentätigkeit
Das BSG hat eine Entscheidung zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine berufsfremde und befristete Tätigkeit im Fall einer Juristin getroffen: Die Erstreckung einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auf der Grundlage einer bereits erteilten Erstreckung im Sinne einer Kettenerstreckung sieht § 6 Abs. 5 S. 2 SGB VI nicht vor.
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