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  • 26.06.2025 · Nachricht · Rente

    SG Hannover: Rentenversicherungsträger muss über Teilrentenoption aufklären

    | Das SG Hannover sieht den Rentenversicherungsträger in der Pflicht, die Versicherte aktiv über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs zu informieren. Unterlässt der Träger diesen Hinweis, kann dies eine Verpflichtung zur rückwirkenden Neubescheidung der Altersrente nach sich ziehen. |