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  • · Fachbeitrag · Pflegeversicherung

    Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung: Diese Nachweise werden anerkannt

    von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

    | Seit dem 01.07.2023 wird der Beitrag für die Pflegeversicherung nach der Anzahl der Kinder differenziert. In der Praxis stellt sich die Frage, wie Eltern nachweisen, dass sie Eltern sind. LGP klärt auf. |

    Elterneigenschaft: Wer zählt alles zum Begriff der Eltern?

    Der Begriff der „Eltern“ umfasst zunächst die Mutter des Kindes, also die Frau, die es geboren hat, und den Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

     

    Aber auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern gelten unter bestimmten Voraussetzungen als „Eltern“ im Sinne der Elterneigenschaft:

      

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