· Nachricht · Pflegemindestlöhne
Bundesregierung hat per Verordnung festgelegt: Mindestlöhne in der Altenpflege steigen 2026 und 2027
Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden 2026 und 2027 jeweils zum 01.07. erneut steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Sie hat damit die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt. Die Erhöhungen sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Die Mindestlöhne 2026 steigen zum 01.07.2026
- für Pflegehilfskräfte auf 16,52 Euro brutto pro Stunde (ab 01.07.2027: 16,95 Euro),
- für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro (ab 01.07.2027: 18,26 Euro)und
- für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro (ab 01.07.2027: 21,58 Euro).
Außerdem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus, soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche betragen.
Mit der Siebten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 06.03.2026 (Abruf-Nr. 252991) werden die Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Verordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft und gilt bis 30.09.2028.