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  • 29.10.2026 · Nachricht · Nebentätigkeiten

    Minijob beim gleichen Arbeitgeber während der Elternzeit möglich

    Während der Elternzeit kann auch beim bisherigen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass die bisherige versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ruht und die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV erfüllt sind. Diese Einschätzung wird auch von der Minijob-Zentrale bestätigt, die LGP um eine Auskunft gebeten hat. Die gegenteilige Ansicht in Ausgabe 10/2026 im Beitrag „Nebentätigkeiten: Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten und Fallstricke für Arbeitgeber“ wird revidiert.