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  • 02.02.2015 · Fachbeitrag · Kurzarbeitergeld

    Zwölf Monate Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auch 2015

    | Auch 2015 kann für bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld bezogen werden. Die entsprechende Rechtsverordnung trat am 26. November 2014 in Kraft. Für die Berechnung gelten die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte. Die Übersicht für 2015 finden Sie unter der Abruf-Nr. 143616 . |