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  • · Fachbeitrag · Künstlersozialabgabe

    Gesellschafter einer Werbeagentur-OHG sind keine Künstler

    | Vergibt ein Unternehmen Aufträge an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform der OHG geführt wird, muss es keine Künstlersozialabgabe abführen. Die Gesellschafter einer OHG seien - ebenso wie die der KG - nicht als selbstständige Künstler/Publizisten anzusehen, entschied das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 9.11.2012, Az. L 4 R 2556/10 ; Abruf-Nr. 130757 ). |

     

    Wichtig | Wird aber eine Werbeagentur in der Rechtsform GbR beauftragt, ist die Künstlersozialabgabe auf das Entgelt fällig, (BSG, Urteil vom 7.7.2005, Az. B 3 KR 29/04 R; Abruf-Nr. 053543, LGP 1/2006, Seite 2).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 76 | ID 38457790

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