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  • 10.10.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Keine Künstlersozialabgabe für Leistungen einer Werbeagentur-OHG

    Für Leistungen an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) firmiert, entsteht keine Künstlersozialabgabe. Das hat das BSG klargestellt.

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