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  • 12.12.2017 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Tätlichkeit gegenüber Kollegen: Arbeitsunfall – mal ja, mal nein

    Das LSG Baden-Württemberg hat zwei Fälle entschieden, in denen es darum ging, ob die gesetzliche Unfallversicherung auch Schutz bietet bei Tätlichkeiten unter Kollegen (Arbeitsunfall); einmal aus der Perspektive eines sich beim Angriff selbst verletzenden Täters, einmal aus der Perspektive des Opfers. Mit unterschiedlichem Ergebnis für die Betroffenen.

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