24.06.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Verletzt beim Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung: LSG Sachsen-Anhalt erkennt Sturz als Arbeitsunfall an
| Stürzt ein Vorarbeiter, als er sich beim Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung verschluckt, und verletzt sich schwer, ist der Sturz ein Arbeitsunfall. Denn der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig