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  • 24.06.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Verletzt beim Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung: LSG Sachsen-Anhalt erkennt Sturz als Arbeitsunfall an

    | Stürzt ein Vorarbeiter, als er sich beim Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung verschluckt, und verletzt sich schwer, ist der Sturz ein Arbeitsunfall. Denn der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden. |