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  • · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    So wirkt sich der neue Übungsleiterfreibetrag SV-rechtlich aus

    | Die Minijob-Zentrale hat jetzt mitgeteilt, wie sich die rückwirkende Erhöhung der steuerfreien Übungsleiterpauschale auf jährlich 2.400 Euro von bisher 2.100 Euro und der Ehrenamtspauschale auf jährlich 720 Euro von bisher 500 Euro sozialversicherungsrechtlich auswirkt. |

     

    Sozialversicherungsrechtlich wirkt sich die Erhöhung erst mit dem Tag der Verkündung des Ehrenamtsstärkungsgesetzes im Bundesgesetzblatt am 28. März 2013 aus. Das hat zur Folge:

    • Eine Korrektur für die Zeit vor dem 1. April 2013 ist bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen sozialversicherungsrechtlich nicht zulässig.

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