02.07.2025 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Kurzfristige auf geringfügig entlohnte Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber umstellen – geht das?
| Ein LGP-Leser fragt: Ein Unternehmen beschäftigt einen geringfügig entlohnten Arbeitnehmer. Dieser hat seine Beschäftigung zum 31.08.2025 gekündigt. Bisher erfolglos hat das Unternehmen für ihn einen Nachfolger gesucht. Jetzt möchte es den bisherigen Arbeitnehmer ab dem 01.09.2025 als kurzfristig Beschäftigten bis zum 31.10.2025 weiterbeschäftigen. Geht das? |
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