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  • 14.02.2025 · Nachricht · Entgeltfortzahlung/Krankenversicherung

    Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses krank: Kein Krankengeld

    Ein Beschäftigungsverhältnis wird erst ab dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags begründet. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall eines Mannes entschieden, der einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, die Arbeit aber nie antrat, sondern sich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses krankmeldete.

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