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  • · Fachbeitrag · Elterngeld

    Verletztengeld wird bei Elterngeld nicht berücksichtigt

    | Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung, das nach einem unverschuldeten Berufsunfall gezahlt wird, ist bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen. Diese Sozialversicherungsleistung gehört nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Das hat das BSG klargestellt ( Urteil vom 18.8.2011, Az: B 10 EG 8/10 R ; Abruf-Nr. 112891 ). |

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 166 | ID 28807320

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