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  • 05.05.2014 · Fachbeitrag · Elterngeld

    Regelmäßige Provisionen beim Elterngeld zu berücksichtigen

    | Provisionen an Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber als sonstige Bezüge behandelt, sind nach Ansicht des BSG bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Provisionen neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt werden (BSG, Urteil vom 26.3.2014, Az. B 10 EG 7/13 R; Abruf-Nr. 141050 ). |

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