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  • 16.12.2019 · Nachricht · Elterngeld

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

    | Monatliche Umsatzbeteiligungen erhöhen das Elterngeld. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall einer angestellten Zahnärztin entschieden. Ihr Arbeitgeber zahlte ihr eine Grundvergütung von 3.500 Euro pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen 140 Euro und 2.300 Euro pro Monat schwankten. |

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