16.07.2026 · Nachricht · Elterngeld
LSG Baden-Württemberg: Urlaubsabgeltung erhöht Elterngeld nicht
Beim Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit als Grundlage für die Ermittlung des Elterngeldes sind nach § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht zu berücksichtigen. Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich lt. LSG Baden-Württemberg um einen solchen sonstigen Bezug. Das bedeutet, dass die Urlaubsabgeltung bei der Ermittlung des Elterngeldes nicht einkommenserhöhend berücksichtigt wird.
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