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  • 13.05.2026 · Nachricht · Elterngeld

    LSG Baden-Württemberg: Urlaubsabgeltung erhöht Elterngeld nicht

    Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.