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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Vorteile aus Mitarbeiter-PC-Programm bei Entgeltumwandlung beitragspflichtig

    | Der geldwerte Vorteil, der einem Arbeitnehmer aus einem Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) zufließt, ist selbst bei einer Gehaltsumwandlung steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Für die Sozialversicherung gilt das nicht. Hier sind die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung der Auffassung, dass die Leistungen zum Lohn oder Gehalt hinzu kommen müssen, um sozialversicherungsfrei zu sein. Lesen Sie, was das für die Praxis der Arbeitgeberleistungen bedeutet. |

    So funktioniert das „MPP-Gehaltsoptimierungsmodell“

    Der Arbeitgeber schließt zunächst einen Rahmenvertrag mit einem Leasingunternehmen, das sich auf das Verleasen von IT- und Kommunikationsgeräten spezialisiert hat. Anschließend wird ein Portal freigeschaltet, in dem der Arbeitnehmer die Geräte wie PCs, Notebooks, Tablets oder Smartphones auswählen kann.

     

    Der Arbeitgeber schließt im nächsten Zug Einzelleasingverträge mit dem Leasingunternehmen über die ausgewählten Geräte ab; die Laufzeit beträgt zumeist 24 Monate. Den Arbeitnehmern werden die Geräte dann (auch) zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Dafür verzichten diese aber auf einen Teil ihres Gehalts, und zwar üblicherweise in Höhe der Leasingrate, die auch bereits die Versicherung enthält.

      

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