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  • 05.03.2013 · Fachbeitrag · Zuwendung Dritter

    Zahlung als Anerkennung für geleistete Arbeit lohnsteuerpflichtig

    | Bei Zahlungen, die der vormalige Gesellschafter einer GmbH nach Veräußerung seiner Anteile als „außerordentliche Anerkennung der geleisteten Arbeit” an die bei der GmbH beschäftigten Arbeitnehmer leistet, handelt es sich um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und nicht um freigebige Zuwendungen. Zu diesem Schluss ist das FG Berlin-Brandenburg gelangt. |

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