· Nachricht · Umsatzsteuer
BMF hat UStAE angepasst: Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 Euro auf 50 Euro zum 01.01.2024
| Mit Wirkung zum 01.01 2024 ist die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG von 35 Euro auf 50 Euro angehoben worden. Geregelt war das im Wachstumschancengesetz. Diese Anhebung der Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro ist nun auch im Umsatzsteuer-Anwendungserlass mit Wirkung zum 01.01.2024 nachvollzogen worden (BMF, Schreiben vom 12.07.2025, Az. III C 3 ‒ S 7015/23/10002 :001, Abruf-Nr. 249387 ). |
Quelle: ID 50500736