· Nachricht · Übungsleiterfreibetrag
Steuerfreie Nebentätigkeit für denselben Arbeitgeber möglich
| Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten können unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG bis zu 2.100 Euro steuerfrei vereinnahmt werden. Dabei kann nach Ansicht des FG Düsseldorf auch eine nebenberufliche Tätigkeit für denselben Arbeitgeber steuerfrei sein ( FG Düsseldorf, Urteil vom 29.2.2012, Az. 7 K 4364/10 L ; Abruf-Nr. 121446). |
PRAXISHINWEIS | Unser Schwester-Informationsdienst „VereinsBrief“ erläutert Ihnen in der Juni-Ausgabe, wann ein Angestellter eines Vereins, der sich in dem Verein darüber hinaus noch ehrenamtlich engagiert, für diese Nebentätigkeit eine Vergütung in Forum des steuerfreien Übungsleiterfreibetrags erhalten kann. Ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie unter www.iww.de/vb/probeheft. |