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  • 25.08.2021 · Nachricht · Sonderzahlungen

    Nachweis bei Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG erleichtert

    | Die steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG ist im Lohnkonto aufzuzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Die Finanzverwaltung hat den Nachweis nun erleichtert. |

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