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  • · Fachbeitrag · Sonderzahlungen

    Corona-Prämie bei Krankengeldbezug?

    von Diplom-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Diplom-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln, www.steuer-webinar.de

    | Zur Zahlung der Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG stellen sich in der Praxis viele Fragen. Ein LGP-Leser möchte wissen, ob die Corona-Prämie auch einem Arbeitnehmer gezahlt werden darf, der Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezieht. |

     

    Frage: Ein Arbeitnehmer erhält seit Mai Krankengeld. Dieses wird er auch noch das komplette Jahr 2020 beziehen. Da der Arbeitnehmer im März noch gearbeitet hat, möchte der Arbeitgeber die Corona-Prämie zahlen. Ist das möglich?

     

    Antwort: Die Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG kann grundsätzlich jedem Arbeitnehmer gezahlt werden, auch bei Bezug von Krankengeld.

     

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