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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Mahlzeitengestellung in der Gastronomie ‒ das sind die lohnsteuerlichen Regeln

    von Dipl.-Finanzwirt M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln, www.steuer-webinar.de

    | Bei der Mahlzeitengestellung an Arbeitnehmer in der Gastronomie gelten lohnsteuerliche Besonderheiten. Denn hier lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch der Rabatt-Freibetrag nutzen. LGP erläutert die steuerlichen Spielregeln der Mahlzeitengestellung in der Gastronomie anhand von verschiedenen Praxisbeispielen. |

    Mahlzeiten sind geldwerter Vorteil dem Grunde nach

    Auch die Gestellung von Mahlzeiten und Getränken des Gastronomiebetriebs (als Arbeitgeber) gehört zu den Einnahmen der Arbeitnehmer. Denn Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden (§ 2 Abs. 1 LStDV). Einnahmen sind dabei alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und Arbeitnehmern im Rahmen der Angestelltentätigkeit, also der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, zufließen.

    Lohnsteuerliche Bewertung der Mahlzeitengestellung

    Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den ‒ um übliche Preisnachlässe geminderten ‒ üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). So lautet der Grundsatz.

         

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