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  • · Nachricht · Sachbezüge

    Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2022

    | Zum 01.01.2022 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |

     

    Der Monatswert für Unterkunft steigt 2022 auf 241 Euro (2021: 237 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2022

    • der monatliche Gesamtwert von 270 Euro (2021: 263 Euro) bzw.
    • der Einzelwert für ein Frühstück 1,87 Euro (2021: 1,83 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,57 Euro (bisher: 3,47 Euro).

     

    PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2022“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 47684314
    • Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 08.10.2021 zugestimmt hat → Abruf-Nr. 225421
    Quelle: ID 47684312

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