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  • · Fachbeitrag · Sachbezüge

    Sachbezugswerte steigen ab 1. Januar 2015 nur für Unterkunft leicht an

    | Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte überprüft und an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Für das Jahr 2015 hat das zur Folge, dass sich nur die Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete leicht erhöhen, die Werte für die Verpflegung dagegen unverändert bleiben. |

     

    Die Änderung der Werte ergibt sich aus der 7. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), die der Bundesrat am 7. November 2014 verabschiedet hat (Abruf-Nr. 143248).

     

    Sachbezugswerte für Verpflegung

    Die Sachbezugswerte für Verpflegung bleiben gegenüber 2014 unverändert:

     

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