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  • 05.01.2015 · Fachbeitrag · Reisekosten

    Verpflegungsmehraufwand bei wechselnden Tätigkeitsstätten

    | An Arbeitnehmer, die an ständig wechselnden Einsatzorten tätig werden, kann der Arbeitgeber länger als drei Monate steuerfreie Verpflegungsgelder zahlen, selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig in derselben auswärtigen Unterkunft (im Urteilsfall eine Pension) übernachtet. Das hat der BFH im Fall eines Außendienstmitarbeiters entschieden. |

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