· Doppelte Haushaltsführung
Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung: Was Arbeitgeber erstatten können

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München
Die steuerliche Behandlung der doppelten Haushaltsführung wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf, auch die Rechtsprechung muss sich immer wieder mit Einzelthemen beschäftigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung und erläutert, was Arbeitgeber Stand 2026 steuerfrei erstatten können.
Wann liegt ein beruflich veranlasster doppelter Haushalt vor?
Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 und 3 EStG liegt eine doppelte Haushaltsführung nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält (Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (Zweitwohnung) wohnt.
Vorliegen eines eigenen Hausstands
Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt
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