18.12.2025 · Nachricht · Pflegeversicherung
BMF zur Anwendung der Vorsorgepauschale gemäß § 39b Abs. 2 S. 5 EStG nach Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
| Das BMF hat am 28.11.2025 ein Schreiben veröffentlicht, in dem die lohnsteuerliche Behandlung der kinderzahlabhängigen Pflegeversicherungsbeiträge nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) präzisiert wird. Es stellt klar, dass der aufgrund der Kinderzahl geminderte Beitragssatz ab 2024 vollständig in der Vorsorgepauschale zu berücksichtigen ist und dass rückwirkende Korrekturen der Pflegeversicherungsbeiträge für die Jahre 2023 bis 2025 grundsätzlich ohne Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug bleiben. |
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