06.03.2023 · Nachricht · Pensionszusage
Gestreckte Auszahlung einer Pensionszusage – kein § 34 EStG
Die Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, kann nicht ermäßigt besteuert werden, so der BFH.
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