30.08.2013 · Fachbeitrag · Lohnzuschläge
Höhere Zuschläge für Auslandsentsendung seit 1. Juli 2013
Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags erstatten. Die Werte einiger Länder haben sich zum 1. Juli 2013 erhöht.
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