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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Steuerliche Behandlung von bundesweiten Schulprojekten

    | Bei Schulprojekten wie „Der Soziale Tag”, „Aktion Tagwerk” und anderen vergleichbaren Projekten arbeiten Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Projekte einen Tag lang in Unternehmen oder Privathaushalten. Der erarbeitete Lohn wird im Einvernehmen mit den Schülern und den Arbeitgebern an die jeweilige Organisation gespendet. Hier stellt sich die Frage, wie mit dem gespendeten Arbeitslöhnen lohnsteuerlich zu verfahren ist. |

     

    DIE ANTWORT | Nach dem Ergebnis der obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Die gespendeten Arbeitslöhne werden direkt von den Arbeitgebern an die spendenempfangsberechtigte Einrichtung im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG überwiesen. Sie unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Das hat zur Folge, dass auch die Schüler die gespendeten Arbeitslöhne im Rahmen einer eventuellen Steuererklärung nicht als Arbeitslohn behandeln müssen (OFD Frankfurt, Verfügung vom 18.11.2011, Az. S 2332 A - 88 - St 211; Abruf-Nr. 120162)

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 20 | ID 31237110

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