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  • · Fachbeitrag · Lohnabrechnung

    So führen Sie ein Lohnkonto richtig

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Grasmück, Walsheim 

    | Arbeitgeber müssen am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen. Und sie müssen bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen. LGP erläutert nachfolgend, wie Arbeitgeber ihre Aufzeichnungspflichten sanktionssicher erfüllen und von welchen Erleichterungen sie in welchen Fällen profitieren. |

    Allgemeines und Begriff

    Der Begriff des Lohnkontos i. S. d. § 41 Abs. 1 EStG umfasst eine abschließende Aufzählung von Informationen über die persönlichen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale sowie über die Dokumentation der Zuwendungen an den Arbeitnehmer. Ob diese zu steuerpflichtigem oder zu steuerfreiem Arbeitslohn führen oder ob es sich um eine nicht steuerbare Zuwendung handelt, spielt für die Aufzeichnungspflicht erst einmal keine Rolle. Weitere Details zu den aufzeichnungspflichtigen Lohndaten regelt auch § 4 LStDV. Ergänzend zur Aufzeichnung der Lohndaten müssen Belege zum Lohnkonto geführt werden.

     

    PRAXISHINWEISE |

    • Lohnkonten müssen bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahrs, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufbewahrt werden bzw. lesbar gemacht werden können (§ 41 Abs. 1 S. 9 EStG).
    • Bestimmte Lohndaten sind nicht nur im Lohnkonto aufzuzeichnen, sondern auch in der elektronischen Lohnsteuer-Bescheinigung auszuweisen.
            

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