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  • 31.07.2014 · Fachbeitrag · GmbH

    BMF zum Lohnzufluss bei Gesellschafter-Geschäftsführern

    | Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) kann es zu Ausnahmen vom lohnsteuerlichen Zuflussprinzip kommen. So fließt nach Ansicht des BMF einem GGf eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen „seine“ Kapitalgesellschaft bereits mit der Fälligkeit zu. Ob sich der Vorgang in der Bilanz gewinnmindernd ausgewirkt hat, ist für die Zuflussfiktion unerheblich, sofern eine Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hätte gebildet werden müssen (BMF, Schreiben vom 12.5.2014, Az. IV C 2 – S 2743/12/10001; Abruf-Nr. 142101 ). |

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